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Die BDKJ-Landesstelle Rheinland-Pfalz

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) steht für selbstorganisierte Jugendverbandsarbeit in der katholischen Kirche. Als Dachverband der katholischen Jugendverbände, in denen deutschlandweit über eine halbe Millionen Kinder und Jugendliche organisiert sind, ist seine wichtigste Aufgabe die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Politik, Kirche und Gesellschaft.

Die im BDKJ organisierten katholischen Jugendverbände befähigen Kinder und Jugendliche zu kritischem Urteil und eigenständigem Handeln aus christlicher Verantwortung. Dazu gehört der Einsatz für eine gerechte und solidarische Welt. Er versteht sich als gesellschaftliche Kraft in der Kirche und wirkt bei der Entwicklung von Kirche, Gesellschaft, Staat und internationalen Beziehungen mit. Darüber hinaus kümmert sich der BDKJ um die Absicherung der finanziellen Förderung und unterstützt die katholischen Jugendverbände als Dachorganisation in vielen Belangen.

In Rheinland-Pfalz haben sich vier BDKJ-Diözesanverbände mit rheinland-pfälzischem Gebietsanteil (DV Trier, DV Speyer, DV Mainz und DV Limburg) zur BDKJ Landesstelle Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen.

Zu den Diözesen:

Zum Landesjugendring Rheinland-Pfalz:

Im Landesjugendring Rheinland Pfalz (LJR RLP), einem Zusammenschluss von mehr als 20 Kinder- und Jugendverbänden in Rheinland-Pfalz bringt sich die Landesstelle zu jugendpolitischen Fragen ein. Der Landesjugendring macht Lobby für Kinder und Jugendliche in Politik und Gesellschaft.

Hier kommt ihr zur Homepage des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz.

Zur BDKJ-Bundesebene:

Hier kommt ihr zur Homepage der BDKJ-Bundesebene.

Hier kommt ihr zum Grundsatzprogramm des BDKJ.

Zur 72-Stunden-Aktion:

Über die oben genannten Aufgaben hinaus koordiniert die Landesstelle auch diözesanübergreifende Aktionen, wie z. B. die 72-Stunden-Aktion.

Hier kommt ihr zur Aktionshomepage der 72-Stunden-Aktion.

Zum Kommissariat der Bischöfe Rheinland-Pfalz:

Das Katholische Büro Mainz vertritt die katholischen Diözesen mit rheinland-pfälzischen Gebietsanteilen (Trier, Speyer, Mainz, Limburg und Köln) bei der Landesregierung.

Hier kommt ihr zu Informationen des Katholischen Büros.

Landesjugendhilfeausschuss und Fachausschuss Außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz (FA1)

Die BDKJ Landesstelle RLP ist im Landesjugendhilfeausschuss und im Fachausschuss 1 vertreten. Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören 25 stimmberechtigte Mitglieder und weitere beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Institutionen und Behörden an. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der aktuellen Lage junger Menschen in Rheinland-Pfalz. Im Landesjugendhilfeausschuss berichten regelmäßig das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration sowie die Verwaltung des Landesjugendamtes über aktuelle Entwicklungen.

Hier kommt ihr zur Homepage des Landesjugendhilfeausschusses.

Förderung

Jugendarbeit braucht finanzielle Ressourcen: Sowohl im Sinne der Förderung von Veranstaltungen und Projekten, als auch zur Sicherung der fachlichen und personellen Grundlagen der Jugendarbeit. Gerade Jugendverbände sind auf stabile Strukturen angewiesen, die es jungen ehrenamtlich Engagierten ermöglichen, sich neben Schule, Ausbildung oder Studium in der Jugendarbeit zu engagieren. Daher ist es wichtig, den Engagierten gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten und sie in ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch durch eine entsprechende Ausstattung mit Sachmitteln zu unterstützen.

In Rheinland-Pfalz gibt es über den Landesjugendplan eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Arbeit von Ehrenamtlichen, Jugendgruppen und Jugendverbänden. Das betrifft zum einen die Förderung verschiedenster Bildungsmaßnahmen und die Unterstützung medienpädagogischer Projekte. Für die Mitgliedsverbände im Landesjugendring können über die Spendenmittel der Jugendsammelwoche weitere Aktivitäten gefördert werden.

Weitere Informationen zu Fördermaßnahmen erhaltet ihr bei den jeweiligen Diözesen und beim Landesjugendring RLP.

Sonderurlaub

Als ehrenamtliche Leiter*in in der Jugendarbeit steht dir zu verschiedenen Anlässen und Aktionen Sonderurlaub zu. Hier findest du Infos über Möglichkeiten und Beantragungen.

Rheinland-Pfalz

Wer kann davon profitieren?

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens 16 Jahre alt, die in einem Dienst-, Arbeits-, oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie leitend tätig sind bei Sport-, Kultur-, Erholungs-, Freizeitgestaltungs- und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen oder Jugendwanderungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, oder wenn sie an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Fachtagungen zu Fragen der Jugendhilfe teilnehmen, die zur Erfüllung der Leitungsaufgabe dienen.

Was gibt es?

Der oben genannten Personengruppe stehen bis zu 12 Tagen Sonderurlaub im Jahr zu, die auch als 24 halbe Tage gewährt werden können. Der Sonderurlaub ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Ein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung besteht nicht, jedoch gewährt das Land für jeden vollen Sonderurlaubstag einen Ausgleichsbetrag bis zu 70 Euro (!).

Wie geht das?

Anträge müssen vier Wochen vor der beabsichtigten Freistellung bei der Beschäftigungsstelle eingehen. Diese Anträge können von einem öffentlichen oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gestellt werden

Formulare Rheinland-Pfalz

Kontakt:

BDKJ Landesstelle Rheinland-Pfalz

c/o BDKJ Speyer

Webergasse 11

67346 Speyer

Tel.06232/102-521

Fax.06232/102-406

E-Mail: kontakt[at]bdkj-rlp.de

www.bdkj-rlp.de

1. Vorsitzender: Thomas Held (BDKJ Speyer)

Stellvertretender Vorsitzender: Marcin May (BDKJ Trier)

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