Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung
Präventionsarbeit
Wir begleiten und unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung zu
mündigen, selbstbestimmten und starken Menschen. Dabei haben wir den Anspruch, den uns
anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen möglichst sicheren Raum
zur Selbstverwirklichung und freien Entfaltung zu bieten. Hierfür ist es für uns unumgänglich
eine entsprechende Präventionsarbeit zu leisten.
Verhaltenskodex
Im Rahmen einer Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt unterzeichnen alle Teilnehmenden den Verhaltenskodex.
Der Verhaltenskodex dient dazu, sich mit der Verantwortung für Nähe und Distanz auseinanderzusetzen. Er fordert dazu auf, achtsam und verantwortungsbewusst mit individuellen Grenzen umzugehen und sich der eigenen Vorbildfunktion bewusst zu sein. Der Verhaltenskodex ist verbindlich und verpflichtend, aber auch präventiv und interventiv.
Selbstauskunftserklärung
Alle Haupt-, Neben- oder Ehrenamtlichen, die beim BDKJ Speyer tätig sind, geben eine Selbstauskunftserklärung ab.
Diese beinhaltet, dass die Person nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB VIII §72a)[4] verurteilt wurde und auch kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren eingeleitet worden ist. Darüber hinaus verpflichtet die Selbstauskunftserklärung alle Haupt-, Neben- oder Ehrenamtlichen, im Falle einer Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahrens den Diözesanvorstand unverzüglich darüber zu informieren.
Rund um Prävention
- Unsere Präventionsarbeit
- Schulungen
- Unser Institutionelles Schutzkonzept
- Erweitertes Führungszeugnis (EfZ)
- Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung
- Ausschuss Prävention des BDKJ
- Ansprechpersonen der Abteilung Jugendseelsorge (AJS)
- Prävention im Bistum Speyer
- Du brauchst Hilfe?
- Materialien und Links