Prävention sexualisierter Gewalt
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Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung

Präventionsarbeit

Wir begleiten und unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung zu
mündigen, selbstbestimmten und starken Menschen. Dabei haben wir den Anspruch, den uns
anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen möglichst sicheren Raum
zur Selbstverwirklichung und freien Entfaltung zu bieten. Hierfür ist es für uns unumgänglich
eine entsprechende Präventionsarbeit zu leisten.

Im Rahmen einer Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt unterzeichnen alle Teilnehmenden den Verhaltenskodex.

Der Verhaltenskodex dient dazu, sich mit der Verantwortung für Nähe und Distanz auseinanderzusetzen. Er fordert dazu auf, achtsam und verantwortungsbewusst mit individuellen Grenzen umzugehen und sich der eigenen Vorbildfunktion bewusst zu sein. Der Verhaltenskodex ist verbindlich und verpflichtend, aber auch präventiv und interventiv.

Alle Haupt-, Neben- oder Ehrenamtlichen, die beim BDKJ Speyer tätig sind, geben eine Selbstauskunftserklärung ab.

Diese beinhaltet, dass die Person nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB VIII §72a)[4] verurteilt wurde und auch kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren eingeleitet worden ist. Darüber hinaus verpflichtet die Selbstauskunftserklärung alle Haupt-, Neben- oder Ehrenamtlichen, im Falle einer Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahrens den Diözesanvorstand unverzüglich darüber zu informieren.

Verhaltenskodex
BDKJ Speyer
Selbstauskunftserklärung
Bistum Speyer

Beschluss der BDKJ-Diözesanversammlung

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